Die Arbeitskleidung sollte vom Arbeitgeber gestellt werden.
Die Schutzkleidung und sonstige persönliche Schutzausrüstungen (z. B. Einmalhandschuhe, Mundschutz) hat der Arbeitgeber zu stellen (TRBA250= Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe).
Wer ist für die Beschaffung der Arbeitskleidung verantwortlich bzw. wer muss diese stellen?
- Details
- Kategorie: Umgang mit MRSA (Hygieneregeln)